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    Basketball - BBL

    vor 13 Stunden

    Trainingsstart bereits verpasst

    Ohne Zahlung beurlaubt: Demonia-Zukunft in Bamberg weiter offen

    Der Bamberger Sommerumbruch kostete die Baskets nahezu den gesamten Kader des Pokalwunders der vergangenen Saison. Noch verblieben war jedoch Top-Four-MVP Demarcus Demonia. Dessen andauernder Rechtsstreit in den USA könnte seine Zukunft in Oberfranken jedoch akut gefährden. Nun gab der Verein ein Update.

    Demarcus Demonia führte Bamberg als Top-Four-MVP zum Pokalsieg.
    Demarcus Demonia führte Bamberg als Top-Four-MVP zum Pokalsieg. IMAGO/Nordphoto

    Wie Geschäftsführer Philipp Höhne am Donnerstag im Mediengespräch mitteilte, wurde die Gerichtsverhandlung verschoben, womit auch weiterhin kein Urteil gesprochen ist und Demonia in den USA aus rechtlichen Gründen verbleiben muss.

    "De facto steht er bei uns unter Vertrag", erklärte Höhne die Situation. "Er ist von unserer Seite aus im Moment beurlaubt - ohne weitere Lohnfortzahlung logischerweise, da er keine Arbeit erbringen und die Pflichten seines Arbeitsvertrages erfüllen kann." Wie es in der Causa weitergeht, wollen die Oberfranken erst nach Abschluss der Gerichtsverhandlung entscheiden.

    Höhne: Juristische Einschätzung "extrem schwer"

    Klar ist damit auch, dass Demonia - sollte er überhaupt zum Pokalsieger zurückkehren - der Mannschaft noch einige Zeit fehlen könnte. Bereits vorab stand fest, dass der Swingman Teile der Vorbereitung verpassen würde.

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    Über den Ausgang des Gerichtsprozesses wollte Höhne zunächst nicht mutmaßen. Allerdings sei er der Meinung, dass selbige Vorwürfe nach deutschem Recht wohl "keine große Sache" seien. "Es wäre wahrscheinlich, dass es da nicht einmal zu einer Verhandlung kommen würde." Die unterschiedlichen juristischen Bewertungen in den unterschiedlichen Bundesstaaten würden eine juristische Einschätzung allerdings "extrem schwer" machen.

    Demonia holt derzeit ein Vorfall aus College-Zeiten ein, wobei es laut US-Medien um vermeintliche Erpressung geht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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    jos