vor 20 Stunden
Erste Einreichung war noch gescheitert
Der bereits angekündigte Rückzug des Unterhaltsantrags gegen Luka Doncic ist nun auch juristisch vollzogen. Nachdem die erste Einreichung an formalen Problemen gescheitert war, stellte ein Gericht in Kalifornien das Verfahren nach einer Anhörung offiziell ein.

Anamaria Goltes hatte am 9. März beim Los Angeles County Superior Court einen Antrag auf Kindesunterhalt für die beiden gemeinsamen Töchter Gabriela und Olivia gestellt. Doncics Anwältin Laura Wasser widersprach dem Verfahren und argumentierte, Kalifornien sei nicht der richtige Gerichtsstand, da die Kinder mit ihrer Mutter in Slowenien leben.
Am 3. August beantragte Goltes schließlich die Rücknahme ihres Antrags. In den Unterlagen erklärte sie, die Angelegenheit einvernehmlich und im besten Interesse der gemeinsamen Kinder klären zu wollen. Die erste Einreichung wurde allerdings aufgrund formaler Probleme nicht akzeptiert, weshalb das Verfahren zunächst offen blieb.
Am Freitag kam es deshalb zu einer virtuellen Anhörung. Wasser vertrat dabei Doncic, während Evan C. Itzkowitz für Goltes teilnahm. Nachdem die korrigierten Unterlagen eingereicht worden waren, stellte das Gericht das kalifornische Verfahren offiziell ein.
Die Entscheidung erfolgte "without prejudice", also ohne abschließende Beurteilung der eigentlichen Streitfrage. Sie bedeutet daher weder, dass Doncic keinen Unterhalt zahlen muss, noch dass die gesamte Auseinandersetzung beendet ist. Unter den entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen könnte die Angelegenheit erneut vor Gericht gebracht werden.
Der größere Streit um Unterhalt und Sorgerecht wird weiterhin in Slowenien ausgetragen. Einem Bericht zufolge fordert Goltes dort insgesamt 50 Millionen Dollar, 40 Millionen für sich selbst und zehn Millionen für einen Treuhandfonds zugunsten der Töchter. Dabei handelt es sich um eine berichtete Forderung und nicht um einen gerichtlich angeordneten Betrag.
sgm